Datei Diskussion:Infanteriekaserne2.jpg

Aus dem Stadtwiki Karlsruhe:

Lizenz

Da gehört eigentlich {{PD-alt}} hin, aber dann ist die Box kaputt. Scheinbar weil Tabelle in Tabelle nicht möglich ist? Die CC-Vorlage sind nur divs.--Beate (Diskussion) 16:59, 7. Feb. 2016 (CET)

Ich habe das Bild über die Suchfunktion bei der Deutschen Digitalen Bibliothek gefunden und dort steht als Lizenz CC BY 3.0 https://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/item/FM2ZPSBMCYUJT2XICONTBCCTRGBY4SNM?viewType=list&thumbnail-filter=on&query=Infanterie+kaserne+karlsruhe&rows=20&isThumbnailFiltered=true&offset=0&firstHit=FM2ZPSBMCYUJT2XICONTBCCTRGBY4SNM&lastHit=lasthit&hitNumber=1
Ich habe im Internet recherchiert. So wie ich das verstehe, hat derjenige, der ein gemeinfreies Werk das erste Mal veröffentlicht, eine Schutzfrist von 25 Jahren. Dementsprechend kann es schon sein, dass das Bild noch nicht gemeinfrei ist, da der erstmalige Veröffentlicher noch Rechte am Bild hat. Ich kann mich aber auch irren. Bei "Recht am Bild" steht:
Hat ein Werk nach den allgemeinen Regeln Urheberrechtsschutz erlangt, so erlischt dieser 70 Jahre nach dem Tode des Urhebers, § 64 UrhG. Mit dem Ablauf dieser Schutzfrist wird das Werk gemeinfrei und kann ohne Zustimmung der Rechtsnachfolger (Erben), von jedermann frei verwendet werden. Dies gilt auch dann, wenn es bisher noch nicht veröffentlicht wurde. Derjenige, der ein gemeinfreies Werk erstmals veröffentlicht, erlangt gem. § 71 Abs. 1 UrhG das ausschließliche Verwertungsrecht daran. Er erhält damit inhaltlich die gleiche vermögensrechtliche Stellung wie der Urheber. Diese Schutzfrist beginnt mit erstmaliger Veröffentlichung und endet mit Ablauf von 25 Jahren, § 71 Abs. 3 UrhG.
Eine Besonderheit bzgl. der Schutzfristen gilt für Fotografien. Erst seit 1985 gilt auch für sie eine 70-jährige Schutzfrist ab Tod des Urhebers. Vorher war sie auf 25 Jahre begrenzt. Daraus ergibt sich gem. § 135a Abs. 1 UrhG, dass Fotos, die vor dem 1. 7. 1985 erschienen sind, nur dann in den Genuss der 70 Jahre Schutzfrist kommen, wenn ihre damalige 25-jährige Schutzfrist zum 1. 7. 1985 noch nicht abgelaufen war. Beispiel: Ein Foto wurde 1975 geschossen und veröffentlicht. Damals galt eine Schutzfrist von 25 Jahren, also theoretisch bis ins Jahr 2000. Da die Frist zum Inkrafttreten der Urheberrechtsnovelle von 1985 noch nicht abgelaufen war, berechnet sich diese ab dem 1. 7. 1985 neu und beträgt dann 70 Jahre ab Zeitpunkt des Inkrafttretens. Der Fotograf hat also effektiv eine Schutzfrist von 80 Jahren.
Mehr dazu steht hier: https://www.rechtambild.de/2011/05/gemeinfreiheit-–-werke-ohne-urheberschutz/
--Webno 22:19, 7. Feb. 2016 (CET)
Ich denke die DDB vergibt stets CC-Lizenzen, weil es für sie einfacher ist, vor allem wenn der Urheber unbekannt ist. Aber ein Bild, das um 1875 gemacht wurde, ist auf jeden Fall gemeinfrei, selbst wenn der Urheber damals 20 Jahre alt war (wovon eher nicht auszugehen ist), ist er mit Sicherheit vor 1941 verstorben. Wenn wir ganz sicher gehen wollen gibt es ja noch die Vorlage {{PD-alt-100}}. Ich mag halt nicht gerne copyfraud. --Beate (Diskussion) 12:30, 8. Feb. 2016 (CET)
Es funktioniert auch so, nur muss man dann die Lizenz außerhalb der Tabelle einfügen und Feld 6 leer lassen. Das sieht dann so aus:


Beschreibung: Die alte Infanteriekaserne in Karlsruhe an der Langen Straße
Quelle: www.Landesarchiv-BW.de/plink/?f=4-1687546-1 (Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, J-B Karlsruhe 256)
Urheber: Anstalt Friedrich Gockel, Karlsruhe, Kaiserstr. 235, Kolorierter Druck
Aufnahmedatum: um 1875
Andere Versionen: Höhere Auflösung unter Landesarchiv-BW.de/plink/?f=4-1687546-1 (über dortigen „Zoom“ einstellbar)
Standort: am heutigen Europaplatz
PDicon.png Die Schutzdauer für dieses Bild ist höchstwahrscheinlich nach den Maßstäben des deutschen Urheberrechts abgelaufen, die Datei wird deshalb als gemeinfrei („public domain“) behandelt.

Achtung: Diese Annahme ist eine Vermutung und liegt in der Verantwortung des Hochladenden. Sollten Sie Rechte am Original haben, wenden Sie sich bitte an den im Impressum genannten Kontakt, oder sprechen Sie den Hochladenen (siehe unten) direkt an.

Merkmal: Das Werk ist älter als 100 Jahre und ein Rechteinhaber nicht zu ermitteln.


--Webno 17:00, 24. Feb. 2016 (CET)
Vorlagen(einbindungen) in Vorlagen sind möglich, Schuld an der kaputten Vorlagen sind mMn wohl die nummerierten Parameter selbst. Bis dahin entweder Lizenzvorlagen auf Tabellenbasis unterhalb der Bildbeschreibungsvorlage einfügen oder auf Links mit „=“ im Link verzichten--Henning91 (Diskussion) 14:55, 28. Feb. 2016 (CET)
Hätte ich gewusst, dass das Problem so einfach zu lösen wäre, hätte ich mir diese Vorlage sparen können. Falls gewünscht, kann ich gerne die Vorlage hier im SW anlegen. --Henning91 (Diskussion) 01:17, 6. Mär. 2016 (CET)
P.S.: Ja, in der PD-alt-Vorlage ist zwar immer noch 'ne Tabelle drin, aber ich habe keine Lust gehabt, da jetzt noch die Tabelle „rauszurechnen“ ... wer will, kann dies gerne tun :)